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Allgemeine Verkaufsbedingungen – B2C

 

(Gültig ab April 2022)

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Culligan Switzerland SA (nachfolgend «Culligan») und ihren Kunden (nachfolgend der «Kunde» oder die «Kunden») werden durch die Bestimmungen des Vertrags sowie durch diejenigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen des Vertrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gehen die Bestimmungen der AGB vor.
 

ARTIKEL 1 – VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag wird durch die Unterzeichnung durch den Kunden (den «Kunden») und die Culligan Switzerland SA (den «Lieferanten») abgeschlossen.

 

ARTIKEL 2 – UMFANG DER VERKAUFS- UND LIEFERLEISTUNGEN

Der Leistungsumfang des Lieferanten wird durch den Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
Jede Leistung, die in diesen Dokumenten nicht ausdrücklich definiert ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

ARTIKEL 3 – TECHNISCHE DOKUMENTATION

Die technische Dokumentation, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen usw., ist für den Lieferanten nicht verbindlich; dieser behält sich das Recht vor, alle Änderungen vorzunehmen, die er für notwendig hält.
Die technische Dokumentation bleibt geistiges Eigentum des Lieferanten und darf weder kopiert noch reproduziert oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich gemacht werden.
Die vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Anschlusspläne sind Prinzipschemata und keine Ausführungspläne und begründen in keinem Fall unsere Haftung im Falle einer fehlerhaften Auslegung.

 

ARTIKEL 4 – PREISE

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise frachtfrei Lieferung im Gebiet der Romandie. Die durch besondere Anforderungen im Zusammenhang mit dem Transport oder andere spezifische Umstände entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
Entsprechen die vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben und Pläne nicht den tatsächlichen Ausführungsbedingungen, oder werden Änderungen am ursprünglichen Projekt vorgenommen, oder führen dem Lieferanten unbekannte Betriebsbedingungen zur Wahl eines anderen Geräts oder Materials, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten.

 

ARTIKEL 5 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen erfolgen ohne Abzug von Skonto, Gebühren oder Steuern jeglicher Art gemäss den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht zum vorgesehenen Termin stattfinden können. Der Kunde verzichtet darauf, aufgrund von Reklamationen oder anderen Ansprüchen oder wegen Forderungen, die vom Lieferanten nicht anerkannt wurden, Zahlungen zu kürzen, zurückzubehalten oder zu verrechnen.
Die Zahlungen sind fristgerecht gemäss den vereinbarten Zahlungsfristen zu leisten, auch bei Verzögerungen in der Lieferung von Zubehörteilen, welche den Betrieb nicht beeinträchtigen oder keine zusätzlichen, zur Sicherstellung der Funktion zwingend notwendigen Arbeiten erfordern. Hält der Kunde die Zahlungsfristen nicht ein, ist er verpflichtet, nachfolgende Gebühren zu bezahlen, unbeschadet nachstehender Bestimmungen:

– Mahngebühr von CHF 30.– (nach 50, 70 und 90 Tagen ab Rechnungsdatum) ;
– Bearbeitungsgebühren ab 80 Tagen nach Rechnungsdatum, je nach Forderungshöhe in CHF:
30.– (bis 100.–) ; 60.– (bis 200.–) ; 90.– (bis 300.–) ; 120.– (bis 400.–) ; 150.– (bis 500.–) ; 180.– (bis 1’000.–) ; 280.– (bis 2’000.–) ; 380.– (bis 4’000.–) ; 10% der Forderung (ab 4’000.–).

Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Kunde zu, dass Forderungen des Lieferanten aus dem vorliegenden Vertrag gegen ihn an einen Drittanbieter, namentlich die Swissbilling SA, im Rahmen eines Factoring-/Abrechnungsvertrags («Abrechnungsvertrag») abgetreten werden können. Der Kunde erklärt sich bereit, alle zur Umsetzung der Factoring-Leistungen erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen, einschliesslich des Abrechnungsvertrags, welcher zusätzliche, vom Kunden zu tragende Gebühren vorsehen kann (insbesondere Abrechnungs-, Mahn-, Zahlungsplan- oder Inkassogebühren). Im Falle von Widersprüchen zwischen den im vorliegenden Vertrag genannten Zahlungsbedingungen und den Bestimmungen des Abrechnungsvertrags gehen die Bestimmungen des Abrechnungsvertrags vor.

 

ARTIKEL 6 – GARANTIE UND WARTUNGSPFLICHT

Die vom Lieferanten gelieferten Geräte und ausgeführten Arbeiten sind für die Dauer von zwei Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme der Installation garantiert. Diese Garantie darf jedoch 26 Monate nach dem Lieferdatum des Geräts nicht überschreiten, sofern nicht vorgängig eine besondere Vereinbarung getroffen wurde.
Geräte oder Teile, die sich während der Garantiezeit infolge eines Materialfehlers oder Fabrikationsmangels als unbrauchbar erweisen, werden kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen, die während der Garantiezeit von Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorgenommen werden, führen zum Erlöschen der Garantieverpflichtungen des Lieferanten.

Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind:
– Der normale Verschleiss, Fehlbedienung, unsachgemässe Handhabung, Frost, Nichtbeachtung der Anweisungen zur Installation oder zum Betrieb, Montage an deformierten Leitungen, Korrosion, Schäden durch elektrische Einwirkung, elektrolytische Phänomene, chemische Einflüsse usw.
– Das Lösen von Pumpen, die seit Langem ausser Betrieb sind, Schäden infolge Nichtbeachtung oder Überschreitung der vereinbarten Betriebswerte, insbesondere infolge übermässigen Drucks, Wasserschlags oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln für die Verwendung von Druckleitungen.
– Schäden infolge Transport oder Lagerung.

Die Mitteilung solcher Mängel entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die geschuldeten Beträge fristgerecht zu zahlen.

Um den ordnungsgemässen technischen Betrieb der Culligan-Installation sicherzustellen und den Anforderungen der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (ODAlOUs) zu entsprechen, wird dem Kunden empfohlen, seine Wasseraufbereitungsanlage regelmässig und vollständig zu warten, zum Beispiel über das Programm «Privilège». Hat der Kunde das Programm «Privilège» abgeschlossen, gelten zusätzlich die Allgemeinen Bedingungen dieses Programms.

 

ARTIKEL 7 – STORNIERUNG DER BESTELLUNG

Vorbehaltlich des nachstehenden Artikels kann die im Vertrag enthaltene Bestellung nur mit Zustimmung des Lieferanten annulliert werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, dem Lieferanten alle bereits entstandenen Kosten zu erstatten bzw. eine pauschale Entschädigung (Bestellung, Transport, Lagerung, Vorbereitung des Materials, Provision des Verkaufsberaters) zu bezahlen.

Wurde der Kunde aufgefordert, seine Verpflichtung an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlicher Strasse oder telefonisch einzugehen, und ist die Installation für den Familiengebrauch bestimmt, verfügt er über ein Widerrufsrecht gemäss Art. 40a ff. OR. Der Kunde muss seinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrags schriftlich an Culligan Switzerland SA richten.

 

ARTIKEL 8 – PERSONENDATEN

Die Verarbeitung der vom Lieferanten erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Verwaltung, Ausführung und Nachverfolgung der Bestellungen, der Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Durchführung von Werbemassnahmen für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen. Erfolgt keine Antwort auf die Pflichtangaben, kann die Bestellung des Kunden nicht bearbeitet werden.

Diese Daten werden nicht ausserhalb der Culligan-Gruppe weitergegeben, ausser an Kreditinstitute oder Factoring-Dienstleister im Rahmen des Abrechnungsvertrags, und nicht in ein Nicht-EU-Land übertragen, ausser in die Schweiz.

Die Daten werden maximal drei Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung oder nach dem letzten Kontakt aufbewahrt.

Der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Übertragbarkeit seiner Daten sowie ein Recht auf Vorgaben bezüglich deren Verwendung nach seinem Tod. Er kann diese Rechte ausüben per Post an:
DPO CULLIGAN France – Culligan France – 2, rue René Caudron – 78960 VOISINS-LE-BRETONNEUX
oder per E-Mail an dpofrance@culligan.fr.

 

ARTIKEL 9 – GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz des Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Art. 32 Abs. II ZPO, bestimmt sich der Gerichtsstand gemäss Art. 32 Abs. I ZPO.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar..